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Liefer- und Verkaufsbedingungen

Liefer- und Verkaufsbedingungen

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VERKAUFSBEDINGUNGEN, APDENMARK / JYDSK BLINDRAMMEFABRIK ALS

1. Grundlage des Vertrages

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen der apdenmark / Jydsk blindrammefabrik A/S (nachfolgend "DER VERKÄUFER") gelten für alle Lieferungen von Keilrahmen, Leisten und sonstigem Material sowie für den Kauf von Maschinen, Maschinenausrüstungen und Ersatzteilen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Bestellung

Die endgültige Bestellung wird für DEN VERKÄUFER erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung kann der Auftrag nicht mehr ohne schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS storniert werden.

3. Lieferung

Die Lieferung umfasst nur die in der Auftragsbestätigung erwähnten Waren.

4. Ort der Lieferung, Versandrisiken

Im Falle eines vereinbarten Versands behält sich DER VERKÄUFER das Recht vor, das Transportmittel für den Transport der Ware zum KÄUFER zu wählen, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung mit dem KÄUFER vorliegt. Der Transport erfolgt immer auf Risiko des Käufers, unabhängig davon, ob DER VERKÄUFER den Transport bezahlt oder nicht.

5. Zeitpunkt der Lieferung

Die Lieferfrist wird für jede Bestellung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab dem Datum der Auftragsbestätigung durch DEN VERKÄUFER berechnet. DER VERKÄUFER ist bestrebt, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten, übernimmt aber keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen. Somit hat DER KÄUFER keinen Anspruch auf Schadensersatz im Falle einer verspäteten Lieferung.

Wenn die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle des VERKÄUFERS liegen, nicht möglich ist, kann DER VERKÄUFER ohne Vorankündigung die Lieferung auf unbestimmte Zeit verschieben oder die Bestellung stornieren, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden einvernehmlich zwischen DEM VERKÄUFER und DEM KÄUFER vereinbart.

Die Zahlung nach den angegebenen Fristen berechtigt DEN VERKÄUFER zur Erhebung von Verzugszinsen pro angefangenen Monat mit dem auf der Rechnung angegebenen Zinssatz. Jede Nichterfüllung der Zahlung ist wesentlich und berechtigt DEN VERKÄUFER, jede weitere Lieferung an DEN KÄUFER zu stoppen oder alle Verträge mit DEM KÄUFER zu kündigen und Ersatz für jeglichen Schaden in diesem Zusammenhang zu verlangen. DER VERKÄUFER kann trotz entgegenstehender Vereinbarungen jederzeit mit einer Frist von einem Tag vom KÄUFER eine Sicherheit für die Zahlung verlangen. Die Kosten für eine solche Garantie sind für DEN VERKÄUFER unerheblich.

7. Eigentumsvorbehalt

Die vom VERKÄUFER gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des VERKÄUFERS. DER KÄUFER ist verpflichtet, den vollen Kaufwert zu versichern, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

Waren, die von DEM VERKÄUFER direkt an Dritte in Verbindung mit DEM KÄUFER geliefert werden, verletzen nicht die Eigentumsrechte an den Produkten.

8. Bestellung

Wenn die Produktion einer Bestellung begonnen hat, kann die Bestellung nicht mehr storniert werden.

9. Rückgabe von Waren.

Die Waren können zurückgegeben werden, aber nur unter folgenden Bedingungen

1) vorherige Vereinbarung mit dem VERKÄUFER

2) die Ware ist unversehrt und originalverpackt und

3) dass eine geringere Gebühr von 10 Prozent des Rechnungswertes gezahlt wird. Die Rücksendung von Waren geht immer zu Lasten und auf Risiko des KÄUFERS. Speziell auf Bestellung hergestellte Produkte können nicht zurückgegeben werden.


10. Haftung für Mängel

10.1.

DER KÄUFER muss das Produkt unmittelbar nach der Lieferung untersuchen, um zu klären, ob das Produkt Fehler oder Mängel aufweist. DER VERKÄUFER ist berechtigt, eine Reklamation bezüglich der Qualität oder der Messung oder anderer Fehler und Mängel, die im Zusammenhang mit der Inspektion hätten festgestellt werden müssen oder die nach der Verarbeitung, Installation oder dem Weiterverkauf des Produkts auftreten, zurückzuweisen.

10.2.

Reklamationen bezüglich mangelhafter Lieferungen müssen schriftlich und unverzüglich erfolgen, nachdem DER KÄUFER den Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen. Beanstandungen von Mängeln, die unter Ziffer 10.1 fallen, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Produkts erfolgen, bei verpackten Produkten jedoch innerhalb von acht Tagen nach dem Öffnen des Produkts. Unterlässt DER KÄUFER die Reklamation, verwirkt er das Recht, diesbezügliche Ansprüche gegenüber dem VERKÄUFER geltend zu machen.

10.3

Bei rechtzeitiger Beanstandung von Mängeln, siehe Artikel 10.2, die auf Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind, muss DER VERKÄUFER nach eigener Wahl kostenlos Abhilfe schaffen oder eine Ersatzlieferung vornehmen.

10.4.

Wenn DER VERKÄUFER nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach der Beanstandung des KÄUFERS gemäß Klausel 10.1, 10.2 und 10.3 Abhilfe schafft oder eine Ersatzlieferung vornimmt, ist DER KÄUFER durch schriftliche Mitteilung an den VERKÄUFER berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den mangelhaften Teil der Lieferung zu kündigen.

10.5.

Wenn DER KÄUFER den Vertrag storniert, hat DER KÄUFER das Recht, vom VERKÄUFER eine Entschädigung für alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von Ersatzprodukten durch den KÄUFER von einem anderen Lieferanten zu verlangen.

10.6.

Ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung des VERKÄUFERS für mangelhafte Produkte stets auf den Rechnungswert des/der mangelhaften Produkts/Produkte beschränkt. Wenn die Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung des VERKÄUFERS Mängel abdeckt, wird der Entschädigungsbetrag, der von der Betriebshaftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung des VERKÄUFERS erlangt werden kann, zur maximalen Mängelhaftung des VERKÄUFERS hinzugerechnet.

10.7.

DER VERKÄUFER haftet nicht für Mängel oder für die unterlassene Lieferung von Ersatzprodukten, außer wie in Klausel 10.3. beschrieben. Dies gilt für alle Verluste, die sich aus dem Mangel ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betriebsverluste, entgangene Gewinne und andere finanzielle Folgeschäden und indirekte Verluste. Diese Beschränkung der Haftung des VERKÄUFERS gilt jedoch nicht, wenn der VERKÄUFER grob fahrlässig gehandelt hat.



11. Gerichtsstand und Rechtswahl.

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Produktlieferungen des VERKÄUFERS sollten vor einem normalen dänischen Gericht auf der Grundlage des dänischen Rechts entschieden werden. Als Gerichtsstand wird das Gericht in Aarhus vereinbart.

12. Produkthaftung

12.1.

Wenn die gelieferten Produkte fehlerhaft sind und dadurch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachen, haftet DER VERKÄUFER für den Schaden des KÄUFERS oder eines Dritten nur insoweit, als eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. DER VERKÄUFER haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und andere indirekte finanzielle Verluste und Folgeschäden.

12.2.

Soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmt ist, hat DER KÄUFER DEN VERKÄUFER insoweit schadlos zu halten, als DER VERKÄUFER gegenüber einem Dritten im Zusammenhang mit Schäden, Verlusten oder Personenschäden haftet, die durch die gelieferten Produkte an einem Dritten und/oder an dessen Immobilien oder persönlichem Eigentum verursacht werden.

13. Begrenzung der Haftung

13.1.

In jeder Hinsicht und zusätzlich zum Vorstehenden ist vorgesehen, dass DER VERKÄUFER zu keinem Zeitpunkt für Betriebsverluste, Gewinnverluste oder sonstige finanzielle Folgeschäden, indirekte Verluste oder Folgeschäden jeglicher Art haftet, einschließlich beispielsweise der Zahlung vereinbarter Vertragsstrafen usw., unabhängig davon, ob solche Schäden oder Verluste vom KÄUFER oder einem Dritten erlitten werden. Diese Beschränkung der Haftung des VERKÄUFERS gilt jedoch nicht, wenn der VERKÄUFER grob fahrlässig gehandelt hat.

14. Befreiung von der Haftung

14.1.

DER VERKÄUFER haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des VERKÄUFERS liegen und die die Erfüllung des Vertrages verhindern oder unzumutbar erschweren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskonflikte, Feuer, Krieg, Mobilmachung oder militärische Einberufung in vergleichbarem Umfang, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr, Terror, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Produktknappheit, Strombeschränkungen, Stromausfälle, IT-Ausfälle und Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen von Lieferanten des VERKÄUFERS.

14.2

Die Partei, die sich auf eine Haftungsbefreiung gemäß Klausel 14.1 beruft, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und das Ende eines solchen Umstandes zu informieren.

14.3.

Fallen die Gründe für die Haftungsbefreiung nicht innerhalb von drei Monaten weg, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

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